Allgemeine Versorgungsbedingungen

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV):

Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Hausanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.

Zusätzlich zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gelten unsere ergänzenden Bedingungen zur NDAV, die Technischen Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) sowie unsere Preisblätter für die Netznutzung.

Unter der Rubrik Hausanschlüsse erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die vor und während der Bauphase von Relevanz sind.