Wer eine Gasheizungsanlage nutzt, lässt diese sicher regelmäßig warten. Die Gasleitungswege sind in der Regel nicht Bestandteil der Überprüfungen. Eine solche Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden – das Fachpersonal der Stadtwerke übernimmt die Aufgabe gerne. „Die Verantwortung für Gasleitungen im Haus liegt beim Eigentümer“, informiert Andreas Weise, Netzmeister Gas. „Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften stehen hier in besonderer Pflicht.“

Sie haben Interesse an einer Überprüfung Ihrer Gasleitungen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf unter: 08031/365-2451