Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Es wurde zum 01.07.2021 festgestellt, dass für die Jahre 2022, 2023 und 2024 im Konzessionsgebiet Rosenheim die Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH und im Konzessionsgebiet Stephanskirchen das Unternehmen E.ON Energie Deutschland GmbH Grundversorger in der Sparte Strom ist.