Für den Anschluss und den Betrieb von neuen Kundenanlagen sowie bei der Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Rosenheim ist die Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4110 (https://www.vde-verlag.de) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Bei Erweiterungen von Erzeugungsanlagen gelten für die neu errichteten oder geänderten Anlagenteile die zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung gültigen technischen Anforderungen.
Für die Planung des Netzanschlusses ist eine enge Abstimmung zwischen Anschlussnehmer (AN) und Netzbetreiber (NB) erforderlich. Zur Erarbeitung einer technisch geeigneten Anschlusslösung benötigen wir gemäß der VDE-AR-N 4110 (Abschnitt 4.2) verschiedene Informationen und Unterlagen.
Die hierfür erforderlichen Formulare entsprechend Anhang E der VDE-AR-N 4110 stehen unter folgendem Link rechts unter "Downloads + Links" in der VDE FNN zur Verfügung (https://www.vde.com).
Der Netzanschlussprozess gliedert sich in sechs aufeinander aufbauenden Phasen (siehe 4.2.2 bis 4.4). Ziel ist es, den Netzanschluss - und bei Erzeugungsanlagen die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage - gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110 sicher und termingerecht umzusetzen.
Tabelle 1 - Zeitplan zur Errichtung eines Netzanschlusses
- Anschlussanmeldung / Grobplanung (4.2.2)
| Punkt | Zeit | Schritt | V | Vordruck |
| 1 | t 1 = 0 | Antrag/Anfrage/Anmeldung zum Netzanschuss Bezug und/oder Erzeugung/Einspeisung beim Netzbetreiber an energiedienstleistungen@swro.de; Übergabe aller zur Anschlussbewertung notwendigen Unterlagen | AN | Bezugsanlagen: E.1 und E.2 Erzeugungsanlagen*: E.1, E.8, E.13, E.14 |
| 2 | t 1 + 8 Wochen | Grobplanung (Festlegung des Netzanschlusspunktes und Benennung des ggf. notwendigen Netzausbaus einschließlich dessen Dauer) und Mitteilung an den Anschlussnehmer; Übermittlung aller notwendigen Netzdaten für die Planung der Kundenanlage; Angebot für kostenpflichtige Leistungen. | NB |
- Reservierung / Feinplanung (4.2.3)
| Punkt | Zeit | Schritt | V | Vordruck |
| 3 | t 2 = 0 | Annahme des Angebotes für kostenpflichtige Leistungen; Bestätigung der Grobplanung durch den Anschlussnehmer bei nicht kostenpflichtigen Netzanschlüssen/Kostenübernahmeerklärung. Bei Erzeugungsanlagen: Übergabe des ausgefüllten Vordruckes E.8 (nun aktualisiert zu t 1 = 0) an den Netzbetreiber zur Erstellung von E.9* | AN | E.8 |
| 4 | t 2 + 3 Wochen | Bei Erzeugungsanlagen: Übergabe des ausgefüllten Vordrucks E.9 an den Antragsteller* | NB | E.9 |
| 5 | t BB - 8 Wochen | Bei Erzeugungsanlagen: Erstellung Anlagenzertifikat und Abgabe beim Netzbetreiber* | AN | E.15 |
| 6 | t BB - 2 Wochen | Bei Erzeugungsanlagen: Prüfung des Anlagenzertifikates und endgültige Bestätigung des Netzanschusspunktes Übergabe Vertragsentwürfe NA-V/NN-V/AN-V bzw. netzbetriebsrelevanter Unterlagen und der Netzführungsvereinbarung | NB |
- Bauvorbereitung und Bau (4.2.4)
| Punkt | Zeit | Schritt | V | Vordruck |
| 7 | t BB - 10 Wochen | Vorlage der Unterlagen zur Errichtungsplanung beim Netzbetreiber | AN | E.4 |
| 8 | t BB - 6 Wochen | Rückgabe der durch den Netzbetreiber gesichteten Unterlagen zur Errichtungsplanung | NB | |
| 9 | t BB = 0 | Bestellung von Stationskomponenten; Baubeginn/Beginn der Werksfertigung der Übergabestation | AN | |
| 10 | t BB + 2 Wochen | Bereitstellung der Wandler für die Abrechnungszählung | MSB |
- Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation (4.2.5)
| Punkt | Zeit | Schritt | V | Vordruck |
| 11 | t IBN - 4 Wochen | Abstimmung des Termins zur Technischen Abnahme der Übergabestation | AN | |
| 12 | t IBN - 2 Wochen | Übergabe aktualisierte Unterlagen der Errichtungsplanung (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des Netzbetreibers) Übergabe Bauartzulassung/Konformitätserklärung für Strom- und Spannungswandler Technische Abnahme der Übergabestation Übergabe der Schutzprüfprotokolle, Erdungsprotokolle, Bestätigung DGUV, Vorschrift 3 Abstimmung des verbindlichen Inbetriebsetzungstermins der Übergabestation, so dass der Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann Erstellung Inbetriebnahmeprogramm Netzanschluss Übergabe des Inbetriebsetzungsauftrages Information des Messstellenbetreibers über den Inbetriebsetzungstermin Übergabe unterzeichneter NA-V/NN-V/AN-V bzw. netzbetriebsrelevanter Unterlagen und der Netzführungsvereinbarung, Anmeldung des Stromlieferanten und - bei Erzeugungsanlagen - Angabe der Form der Direktvermarktung und des gewünschten Bilanzkreises | AN MSB AN AN NB NB AN AN AN | E.7 E.6 E.5 |
| 13 | t IBN - 5 Werktage | Vorinbetriebsetzung Abrechnungsmessung | MSB | |
| 14 | t IBN - 2 Werktage | Bei Fernwirktechnik: Abschluss Bittest (Signalübertragung) | AN/NB |
- Inbetriebnahme des Netzanschlusses/Inbetriebsetzung der Übergabestation (4.3)
| Punkt | Zeit | Schritt | V | Vordruck |
| 15 | t IBN = 0 | Inbetriebnahme Netzanschluss Inbetriebsetzung Übergabestation Inbetriebsetzung Abrechnungsmessung Bei Erzeugungsanlagen: Erteilung der Erlaubnis zur Zuschaltung und Erteilung der vorübergehenden Betriebserlaubnis | NB AN MSB NB | E.7 E.7 |
- Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage (4.4)
| Punkt | Zeit | Schritt | V | Vordruck |
| 16 | t IBN EZE | Bei Erzeugungsanlagen: Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheit(en) und Abgabe des (der) Inbetriebsetzungsprotokoll(e) beim Netzbetreiber (siehe 11.5.2) | AN | E.10 |
| 17 | t IBN EZA (ca. 2 Wochen nach t IBN der letzten EZE) | Bei Erzeugungsanlagen: Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und Abgabe der Inbetriebsetzungserklärung beim Netzbetreiber (siehe 11.5.3) In speziellen Fällen nach 11.5 ist die Abgabe bis zu 5-6 Wochen nach t IBN der letzten EZE möglich. | AN | E.11 |
| 18 | t IBN EZA + 6 Monate (aber max. 12 Monate nach t IBN EZE der ersten EZE) | Bei Erzeugungsanlagen: Erstellung der Konformitätserklärung und Abgabe beim Netzbetreiber (siehe 11.5.4)* Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis | AN NB | E.12 |
V Verantwortlich
AN Anschlussnehmer
NB Netzbetreiber
MSB Messstellenbetreiber
NA-V Netzanschlussvertrag
AN-V Anschlussnutzungsvertrag
NN-V Netznutzungsvertrag
t BB Zeitpunkt, zu dem mit dem Bau bzw. der Werksfertigung der Übergabestation begonnen wird
t IBN Termin der Inbetriebnahme des Netzanschlusses/der Inbetriebsetzung der Übergabestation
* Soweit erforderlich und gegebenenfalls in einer anderen zeitlichen Reihenfolge (siehe Abschnitt 4 und Abschnitt 11)
Alle für eine Erzeugungsanlage in dieser Tabelle 1 und den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Anforderungen gelten in gleicher Weise auch für eine Erzeugungsanlage innerhalb einer Mischanlage, für Notstromaggregate mit einem Netzparallelbetrieb von > 100 ms nach 8.9 und für Speicher nach 8.10.