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Für den Anschluss und den Betrieb von neuen Kundenanlagen sowie bei der Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Rosenheim ist die Technische Anschlussregel (TAR) VDE-AR-N 4110 (https://www.vde-verlag.de) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Bei Erweiterungen von Erzeugungsanlagen gelten für die neu errichteten oder geänderten Anlagenteile die zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung gültigen technischen Anforderungen. 

Für die Planung des Netzanschlusses ist eine enge Abstimmung zwischen Anschlussnehmer (AN) und Netzbetreiber (NB) erforderlich. Zur Erarbeitung einer technisch geeigneten Anschlusslösung benötigen wir gemäß der VDE-AR-N 4110 (Abschnitt 4.2) verschiedene Informationen und Unterlagen. 

Die hierfür erforderlichen Formulare entsprechend Anhang E der VDE-AR-N 4110 stehen unter folgendem Link rechts unter "Downloads + Links" in der VDE FNN zur Verfügung (https://www.vde.com). 

Der Netzanschlussprozess gliedert sich in sechs aufeinander aufbauenden Phasen (siehe 4.2.2 bis 4.4). Ziel ist es, den Netzanschluss - und bei Erzeugungsanlagen die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage - gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110 sicher und termingerecht umzusetzen. 

Tabelle 1 - Zeitplan zur Errichtung eines Netzanschlusses 

  1. Anschlussanmeldung / Grobplanung (4.2.2)
PunktZeitSchrittVVordruck
1t 1 = 0Antrag/Anfrage/Anmeldung zum Netzanschuss Bezug und/oder Erzeugung/Einspeisung beim Netzbetreiber an energiedienstleistungen@swro.de; Übergabe aller zur Anschlussbewertung notwendigen UnterlagenANBezugsanlagen: E.1 und E.2
Erzeugungsanlagen*: E.1, E.8, E.13, E.14
2t 1 + 8 WochenGrobplanung (Festlegung des Netzanschlusspunktes und Benennung des ggf. notwendigen Netzausbaus einschließlich dessen Dauer) und Mitteilung an den Anschlussnehmer; Übermittlung aller notwendigen Netzdaten für die Planung der Kundenanlage; Angebot für kostenpflichtige Leistungen. NB 
  1. Reservierung / Feinplanung (4.2.3) 
PunktZeitSchrittVVordruck
3t 2 = 0Annahme des Angebotes für kostenpflichtige Leistungen; Bestätigung der Grobplanung durch den Anschlussnehmer bei nicht kostenpflichtigen Netzanschlüssen/Kostenübernahmeerklärung. Bei Erzeugungsanlagen: Übergabe des ausgefüllten Vordruckes E.8 (nun aktualisiert zu t 1 = 0) an den Netzbetreiber zur Erstellung von E.9*ANE.8
4t 2 + 3 WochenBei Erzeugungsanlagen: Übergabe des ausgefüllten Vordrucks E.9 an den Antragsteller*NBE.9
5t BB - 8 WochenBei Erzeugungsanlagen: Erstellung Anlagenzertifikat und Abgabe beim Netzbetreiber*ANE.15
6t BB - 2 WochenBei Erzeugungsanlagen: Prüfung des Anlagenzertifikates und endgültige Bestätigung des Netzanschusspunktes
Übergabe Vertragsentwürfe NA-V/NN-V/AN-V bzw. netzbetriebsrelevanter Unterlagen und der Netzführungsvereinbarung 
NB 
  1. Bauvorbereitung und Bau (4.2.4)
PunktZeitSchrittVVordruck
7t BB - 10 WochenVorlage der Unterlagen zur Errichtungsplanung beim NetzbetreiberANE.4
8t BB - 6 WochenRückgabe der durch den Netzbetreiber gesichteten Unterlagen zur ErrichtungsplanungNB 
9t BB = 0Bestellung von Stationskomponenten; Baubeginn/Beginn der Werksfertigung der ÜbergabestationAN 
10t BB + 2 WochenBereitstellung der Wandler für die Abrechnungszählung MSB 
  1. Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation (4.2.5) 
PunktZeitSchrittVVordruck
11t IBN - 4 WochenAbstimmung des Termins zur Technischen Abnahme der ÜbergabestationAN 
12t IBN - 2 WochenÜbergabe aktualisierte Unterlagen der Errichtungsplanung (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des Netzbetreibers)
Übergabe Bauartzulassung/Konformitätserklärung für Strom- und Spannungswandler
Technische Abnahme der Übergabestation 
Übergabe der Schutzprüfprotokolle, Erdungsprotokolle, Bestätigung DGUV, Vorschrift 3
Abstimmung des verbindlichen Inbetriebsetzungstermins der Übergabestation, so dass der Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann
Erstellung Inbetriebnahmeprogramm Netzanschluss 
Übergabe des Inbetriebsetzungsauftrages 
Information des Messstellenbetreibers über den Inbetriebsetzungstermin
Übergabe unterzeichneter NA-V/NN-V/AN-V bzw. netzbetriebsrelevanter Unterlagen und der Netzführungsvereinbarung, Anmeldung des Stromlieferanten und - bei Erzeugungsanlagen - Angabe der Form der Direktvermarktung und des gewünschten Bilanzkreises 
AN
MSB
AN
AN
NB
NB
AN
AN
AN
E.7
E.6
E.5
13t IBN - 5 WerktageVorinbetriebsetzung AbrechnungsmessungMSB 
14t IBN - 2 WerktageBei Fernwirktechnik: Abschluss Bittest (Signalübertragung) AN/NB 
  1. Inbetriebnahme des Netzanschlusses/Inbetriebsetzung der Übergabestation (4.3)
PunktZeitSchrittVVordruck
15t IBN = 0Inbetriebnahme Netzanschluss
Inbetriebsetzung Übergabestation
Inbetriebsetzung Abrechnungsmessung
Bei Erzeugungsanlagen: Erteilung der Erlaubnis zur Zuschaltung und Erteilung der vorübergehenden Betriebserlaubnis
NB
AN
MSB
NB
E.7
E.7
  1. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage (4.4)
PunktZeitSchrittVVordruck
16t IBN EZEBei Erzeugungsanlagen: Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheit(en) und Abgabe des (der) Inbetriebsetzungsprotokoll(e) beim Netzbetreiber (siehe 11.5.2)ANE.10
17t IBN EZA (ca. 2 Wochen nach t IBN der letzten EZE)Bei Erzeugungsanlagen: Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und Abgabe der Inbetriebsetzungserklärung beim Netzbetreiber (siehe 11.5.3) 
In speziellen Fällen nach 11.5 ist die Abgabe bis zu 5-6 Wochen nach t IBN der letzten EZE möglich. 
ANE.11
18t IBN EZA + 6 Monate (aber max. 12 Monate nach t IBN EZE der ersten EZE)Bei Erzeugungsanlagen: Erstellung der Konformitätserklärung und Abgabe beim Netzbetreiber (siehe 11.5.4)*
Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis
AN
NB
E.12

V Verantwortlich
AN Anschlussnehmer
NB Netzbetreiber
MSB Messstellenbetreiber
NA-V Netzanschlussvertrag
AN-V Anschlussnutzungsvertrag
NN-V Netznutzungsvertrag

t BB Zeitpunkt, zu dem mit dem Bau bzw. der Werksfertigung der Übergabestation begonnen wird
t IBN Termin der Inbetriebnahme des Netzanschlusses/der Inbetriebsetzung der Übergabestation
* Soweit erforderlich und gegebenenfalls in einer anderen zeitlichen Reihenfolge (siehe Abschnitt 4 und Abschnitt 11)

Alle für eine Erzeugungsanlage in dieser Tabelle 1 und den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Anforderungen gelten in gleicher Weise auch für eine Erzeugungsanlage innerhalb einer Mischanlage, für Notstromaggregate mit einem Netzparallelbetrieb von > 100 ms nach 8.9 und für Speicher nach 8.10.