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Installateurverzeichnis
Gemäß NDAV § 13 Abs. 2, NAV § 13 Abs. 2 und AVBWasserV § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten nur durch zugelassene Installationsfirmen, oder durch den Netzbetreiber / Wasserversorger selbst, durchgeführt werden. Eine Firma gilt nur dann als zugelassen, wenn sie im Installateurverzeichnis eines Gas- oder Stromnetzbetreibers bzw. eines Wasserversorgers eingetragen ist.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich bei dem Netzbetreiber bzw. dem Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmen befindet bzw. bei dem das Installationsunternehmen überwiegend tätig ist.
Installateurportal
Für die Registrierung in unserem Installateurportal der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH sind die geforderten Unterlagen notwendig und einzureichen. Wenn Sie bereits bei einem anderen deutschen Netzbetreiber bzw. Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, laden Sie bitte eine Kopie Ihres Installateurausweises im Portal hoch.
Weitere wichtige Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier.