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Zum Installateurportal 

Hier finden Sie die Anleitung zur Nutzung des Portals 

 

  • Zur Liste der bei uns registrierten Installateure

 

Installateurverzeichnis

Gemäß NDAV § 13 Abs. 2, NAV § 13 Abs. 2 und AVBWasserV § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten nur durch zugelassene Installationsfirmen, oder durch den Netzbetreiber / Wasserversorger selbst, durchgeführt werden. Eine Firma gilt nur dann als zugelassen, wenn sie im Installateurverzeichnis eines Gas- oder Stromnetzbetreibers bzw. eines Wasserversorgers eingetragen ist. 

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich bei dem Netzbetreiber bzw. dem Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmen befindet bzw. bei dem das Installationsunternehmen überwiegend tätig ist. 

 

Installateurportal

Für die Registrierung in unserem Installateurportal der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH sind die geforderten Unterlagen notwendig und einzureichen. Wenn Sie bereits bei einem anderen deutschen Netzbetreiber bzw. Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, laden Sie bitte eine Kopie Ihres Installateurausweises im Portal hoch. 

Weitere wichtige Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier

 

Aufnahme in das Installateurverzeichnis Strom

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

  • Antrag und Erklärung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom (siehe Dokument unten)
  • Gewerbeanmeldung
  • Handwerkskarte (Eintragung mit dem Elektrotechniker-Handwerk)
  • Nachweise gem. Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom (siehe Dokument unten)
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung

 

 

Aufnahme in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

  • Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser (siehe Dokument unten)
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregister-Auszug (nur bei juristischer Gesellschaftsform, z. B. GmbH)
  • Handwerkskarte (Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle)
  • Nachweis gem. Matrix mit erforderlichen, fachlichen Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas / Wasser (siehe Dokument unten)
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung