Schlichtungsstellen

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Am 01. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ergänzt bereits bestehende Hinweispflichten zur Verbraucherschlichtung und zur Schlichtungsstelle Energie für Energieversorgungsunternehmen.

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich Wasser oder Fernwärme betreffen, sind wir zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. bereit.

Voraussetzung für alle Schlichtungsverfahren ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Verbraucherbeschwerden richten Sie bitte an:

Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH
Bayerstraße 5
83022 Rosenheim
Mail: netze@swro.de
Telefon: 08031 365-2686
Internet: www.swro-netze.de

Die Kontaktdaten der Schlichtungssstelle für die Bereiche Strom und Gas sind:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Die Kontaktdaten der Schlichtungssstelle für die Bereiche Wasser und Fernwärme sind:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 79579-40
Telefax: 07851 79579-41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der

Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 12:00 Uhr)
Telefax: 030 22480-323