Schlichtungsstellen
Hinweise nach VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) und § 111 a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Am 01. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Das Gesetz ergänzt bereits bestehende Hinweispflichten zur Verbraucherschlichtung und zur Schlichtungsstelle Energie für Energieversorgungsunternehmen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich Wasser oder Fernwärme betreffen, sind wir zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V. bereit.
Voraussetzung für jedes Schlichtungsverfahren ist, dass Sie zuvor unseren Verbraucherservice kontaktiert haben und keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte.
Sollten Beanstandungen vorliegen, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns:
Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH
Bayerstraße 5
83022 Rosenheim
E-Mail: swro-netze@swro.de
Telefon: 08031 365 - 2686
Telefax: 08031 365 - 2665
Schlichtungssstelle Strom und Gas:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Telefon: 030 2757240 - 0
Telefax: 030 2757240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Schlichtungssstelle Wasser und Fernwärme:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Telefon: 07851 79579 - 40
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Telefon: 030 22480 - 500 oder 01805 101000
Telefax: 030 22480 - 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de