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Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, der sogenannte Grundversorger. 

Es wurde zum 01.07.2024 festgestellt, dass für die Jahre 2025, 2026 und 2027 im Konzessionsgebiet Rosenheim und Stephanskirchen die Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH der Grundversorger in der Sparte Strom ist.