Allgemeine Versorgungsbedingungen

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist Bestandteil aller Wasserversorgungsverträge in der öffentlichen Versorgung mit Wasser durch die Stadtwerke Rosenheim mit Ausnahme der Versorgungsverträge für Industrieunternehmen, Weiterverteiler und für die Versorgung mit Löschwasser.

Die AVBWasserV beschreibt auch die Regeln für die Grundstücksbenutzung sowie den Hausanschluss und regelt die Haftung bei Versorgungsstörungen.

Zusätzlich zur AVBWasserV gelten die Technischen Anschlussbedingungen für Wasser.

Unter der Rubrik Hausanschlüsse erhalten Sie alle wichtigen Informationen die vor und während der Bauphase von Relevanz sind.