Anmeldung und Inbetriebnahme einer EEG-Anlage
Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte von der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage bis zur ersten Auszahlung Ihrer EEG-Vergütung dar.
Aufgrund der degressiven Einspeisevergütung im Jahr 2024 bitten wir darum, dass Sie uns bei technischer Inbetriebsetzung das durch Ihren Installateur ausgefüllte und unterschriebene E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher zukommen lassen, um sich die jeweils gültige Vergütungskategorie zu sichern. Andernfalls wird das Datum der Abnahme unseres Monteurs verwendet.
| Anhang | Size |
|---|---|
| E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll | 169.19 KB |
Die Anlage ist über unser Netzanschlussportal unter https://netzanschluss.digital/#/swro/register anzumelden. Beachten SIe, dass die Installation einer Eigenerzeugungsanlage nur durch einen Fachbetrieb erfolgen darf. Die Anmeldung der Anlage enthält alle notwendigen Informationen die es uns ermöglichen, Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen und bildet die Grundlage für die spätere Vergütung Ihrer erzeugten Energie.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie die örtliche Netzstruktur bilden die Grundlage für die s.g. Netzverträglichkeitsprüfung. Hierbei bestimmen wir kostenlos den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt Ihrer neuen Anlage mit dem bestehenden Stromnetz. Außerdem planen wir ggfs. notwendige technische Anpassungen sowie die optimale Trassenführung.
Sollte in der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt werden, dass der Ausbau oder Neubau eines Hausanschlusses für Ihre Erzeugungsanlage ratsam ist, werden wir uns mit Ihnen für einen detaillierten Kostenvoranschlag in Verbindung setzen.
Die Zusage ist die Bestätigung des Netzbetreibers, dass der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Stromnetz möglich ist. Sie enthält im Wesentlichen die Benennung des Verknüpfungspunktes Ihrer Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz.
Die Gültigkeit ist ab dem Zeitpunkt unserer Zusage für 6 Monate begrenzt. Sollte die Inbetriebnahme länger dauern, muss die Anlage neu angemeldet und von uns geprüft werden.
Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Einspeisezusage spätestens innerhalb von acht Wochen nach Eingang der Voranmeldung für Eigenerzeugungsanlagen. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses notwendig erhalten Sie die Einspeisezusage nach Fertigstellung der Maßnahme.
Nach Erhalt der Einspeisezusage benötigen wir noch einige Unterlagen von Ihnen, die Sie unter https://Stromeinspeiseverträge | Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH finden. Bitte füllen Sie die Dokumente aus und reichen diese per Post oder per E-Mail an einspeiser@swro.de ein, da diese für die Auszahlung der Einspeisevergütung erforderlich sind.
Sobald die Zusage vorliegt, kann ein Fachbetrieb mit dem Bau der Anlage beginnen. Dabei sind sämtliche technischen Mindestanforderungen sowie die gesetzichen Vorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie bzw. Ihr Installationsunternehmen die "Hinweise der SWRO zu TAB" unter https://www.swro-netze.de / Hausanschlüsse / Technische Anschlussbedingungen. Insbesondere Punkt 6 Zählersteckklemme inkl. Stifte und Punkt 7 § 14a Klemme.
Zur Inbetriebnahme reicht der Installateur den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag über das Installateurportal bei uns ein. Zusätzlich benötigen wir das E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll, welches der Installateur per E-Mail an swro-netze@swro.de senden kann.
Wir bitten zwingend um Rückruf bzgl. Terminvereinbarung zum Austausch der Messeinrichtung / zur Endabnahme gemeinsam mit Ihrem Installationsunternehmen und unserem Techniker! Bei diesem Termin prüfen wir, ob alle technischen Vorgaben erfüllt sind und dokumentieren dies in einem Inbetriebsetzungsprotokoll.
Für die endgültige Inbetriebnahme verrechnen wir dem Anlagenbetreiber Entgelte nach unserem Preisblatt "Technische Serviceleistungen".
Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes elektronisches Verzeichnis, in welchem u.a. Anlagenbetreiber Daten zu ihren Erzeugungsanlagen eintragen müssen. Zur Erfüllung der Meldepflicht bei Neuanlagen besteht i.d.R. eine Registrierungsfrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.
Nach Eingang der Dokumente, die Sie bei der Einspeisezusage als Hinweis zu Einreichung erhalten haben, senden wir Ihnen ein Qualifiziertes Anschreiben als Bestätigung und zur Überprüfung der Richtigkeit über die in unserem System hinterlegten Werte. Im Anschluss wird Ihnen die erste Einspeisevergütung ausbezahlt.
Das Qualifizierte Anschreiben ersetzt seit dem 01.12.2024 den klassischen Einspeisevertrag.