Neuanschluss Eigenerzeugungsanlagen

Im Folgenden stellen wir Ihnen zur Orientierung die einzelnen Schritte von der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage bis zur ersten Auszahlung Ihrer EEG-Vergütung dar.

Aufgrund der degressiven Einspeisevergütung im Jahr 2024, bitten wir darum, dass Sie uns bei technischer Inbetriebsetzung das durch Ihren Installateur ausgefüllte und unterschriebene E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher nach VDE-AR-N 4105:2018-11 zukommen lassen, um sich die jeweils gültige Vergütungskategorie zu sichern. Andernfalls wird das Datum der Abnahme unseres Monteurs verwendet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

1. Anmeldung

Zur erstmaligen Anmeldung Ihrer geplanten Eigenerzeugungsanlage bitten Sie Ihren Elektrofachbetrieb die Anmeldung der Erzeugungsanlage inkl. aller Anlagen über das Installateurportal einzureichen. Diese enthält alle notwendigen Informationen, die es uns ermöglichen Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen und bildet die Grundlage für die spätere Vergütung Ihrer erzeugten Energie.

2. Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie die örtliche Netzstruktur bilden die Grundlage für die s.g. Netzverträglichkeitsprüfung.  Hierbei bestimmen wir kostenlos den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt Ihrer neuen Anlage mit dem bestehenden Stromnetz. Außerdem planen wir ggfs. notwendige technische Anpassungen sowie die optimale Trassenführung.

3. Planung und Herstellung des Hausanschlusses

Sollte in der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt werden, dass der Ausbau oder Neubau eines Hausanschlusses für Ihre Erzeugungsanlage ratsam ist, werden wir uns mit Ihnen für einen detaillierten Kostenvoranschlag in Verbindung setzen.

4. Einspeisezusage

Die Einspeisezusage ist die Bestätigung des Netzbetreibers, dass der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Stromnetz möglich ist. Sie enthält im Wesentlichen die Benennung des Verknüpfungspunktes Ihrer Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz.

An diese Zusage binden wir uns für drei Monate.

Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Einspeisezusage spätestens innerhalb von acht Wochen nach Eingang der Voranmeldung für Eigenerzeugungsanlagen. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses notwendig erhalten Sie die Einspeisezusage nach Fertigstellung der Maßnahme.

5. Bau der Anlage durch einen Installateur

Mit Vorliegen der Einspeisezusage kann der Bau der Anlage durch einen Fachbetrieb beginnen. Dabei sind alle technischen Mindestanforderungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten.

6. Inbetriebnahme Einspeiseanlage

Ihr Installateur kommt nach Fertigstellung der Installation auf uns zu und beauftragt uns die Anlage in Betrieb zu nehmen. Hierzu reicht der Installateur bei uns den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag über das Installateurportal ein.

Wir setzen uns dann mit Ihnen und dem Installateur zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählersetzung und Abnahme in Verbindung. Bei diesem Termin prüfen wir, ob alle technischen Vorgaben erfüllt wurden und dokumentieren dies in einem Inbetriebsetzungsprotokoll.

Für die Inbetriebnahme verrechnen wir Entgelte nach unserem Preisblatt "Technische Serviceleistungen Strom der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH". Diese sind auf unserer Homepage https://www.swro-netze.de/hausanschluss/entgelte veröffentlicht.

 

7. Anmeldung im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes elektronisches Verzeichnis, in welchem u.a. Anlagenbetreiber Daten zu ihren Erzeugungsanlagen eintragen müssen. Zur Erfüllung der Meldepflicht bei Neuanlagen besteht i.d.R. eine Registrierungsfrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.

8. Einspeisevertrag

Sobald Sie sich im Marktstammdatenregister angemeldet haben, erhalten Sie den Einspeisevertrag, eine Umsatzsteuererklärung sowie ein SEPA-Mandat zur Unterschrift von uns.

9. Auszahlung der Vergütung

Nach Rücklauf aller unterzeichneten Unterlagen senden wir Ihnen eine Bestätigung zur Überprüfung der Richtigkeit aller erfassten Daten und Ihnen wird die erste Einspeisevergütung ausbezahlt.