Stromeinspeiseverträge nach EEG und KWKG

Die Bundesnetzagentur fordert vor der Inbetriebnahme von Fotovoltaikanlagen die Meldung des Anlagenstandortes, der technischen Anlagendaten und Angaben zum Anlagenbetreiber. Das entsprechende Formular (Anlage 4 unseres Vertrages) können Sie hier herunterladen.

Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Damit wurde das s.g. Marktstammdatenregister geschaffen. Im, von der Bundesnetzagentur geführten, Marktstammdatenregister müssen sich alle wesentliche Akteure im deutschen Strom- und Gasmarkt registrieren. Dazu gehören neben Netzbetreibern und Lieferanten auch Betreiber von Erzeugungsanlagen. Nähere Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.

Entsprechend der §§ 6 und 11 des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist bei allen Fotovoltaikanlagen und sonstigen Anlagen i.S.d. EEG (diese ab 100 kW) ab dem 01.01.2012 eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gesetzlich vorgeschrieben. Fotovoltaikanlagen bis 30 kW installierter Leistung können alternativ die Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung begrenzen.

Mittels Rundsteuertechnik werden Signale zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60%, 30% oder 0% versendet.

Unsere Musterverträge für die Netzeinspeisung nach EEG und KWKG finden Sie unter "Dokumente" zum downloaden. Besonders möchten wir auf unsere die "Ergänzenden Bestimmungen zum Einspeisemanagement für EEG Anlagen > 100 kW und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie" hinweisen.  Als Anlage 3 ist auch die Niederspannungsanschlussverordnung Bestandteil der Verträge. Um die Aktualität zu gewährleisten finden Sie hier die jeweils aktuelle Fassung. 

Weitere Informationen von der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage bis zur ersten Auszahlung der Einspeisevergütung finden Sie hier.