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Stromeinspeiseverträge nach EEG und KWKG

Die Bundesnetzagentur fordert vor der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen die Meldung des Anlagenstandortes, der technischen Anlagendaten und Angaben zum Anlagenbetreiber.

Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Damit wurde das s.g. Marktstammdatenregister geschaffen. Im, von der Bundesnetzagentur geführten, Marktstammdatenregister müssen sich alle wesentliche Akteure im deutschen Strom- und Gasmarkt registrieren. Dazu gehören neben Netzbetreibern und Lieferanten auch Betreiber von Erzeugungsanlagen. Nähere Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur oder direkt unter www.marktstammdatenregister.de.

Entsprechend des § 9 Erneuernbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist bei allen Photovoltaikanlagen und sonstigen Anlagen i.S.d. EEG (diese ab 100 kW) ab dem 01.01.2012 eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 2 kW und höchstens 100 kW müssen Ihre Anlage auf eine 60 % Wirkleistung am Einspeisepunkt begrenzen. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die sich in der Direktvermarktung befinden oder bereits mit einer sog. Steuerbox in Verbindung mit einem iMS ausgestattet sind.

Anlagenbetreiber mit einer installierten Anlagenleistung von mehr als 25 kW und höchstens 100 kW müssen sicherstellen, dass Ihre Anlage neben der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, mit denen der Netzbetreiber die Anlage ferngesteuert reduzieren kann. 

Mittels Rundsteuertechnik werden Signale zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 %, 30 % oder 0 % versendet. Weitere Informationen zum Redispatch, zur Reduzierung der Einspeiseleistung und auch zum finanziellen Ausgleich einer Maßnahme erhalten Sie hier. 

Aufgrund der umfangreichen Regelungen im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) und im Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz (KWKG) in Verbindung mit Ihrem individuellen Netzanschlussvertrag, verzichten wir auf die Erstellung eines Stromeinspeisevertrages. Zur Abfrage der von uns noch benötigten Informationen lassen Sie uns bitte den unten im Anhang zu findenden "Kundenfragebogen" per E-Mail an einspeiser@swro.de zukommen. Im Anschluss erhalten Sie nach erfolgreichem Aufbau der Anlage in unserem Abrechnungssystem eine Bestätigung über alle Informationen, die uns zur Anlage vorliegen. 

Weitere Informationen von der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage bis zur ersten Auszahlung der Einspeisevergütung finden Sie hier.