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Neuanschluss Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte zur Anmeldung Ihrer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung vor:


Sollten Sie eine Bestandsanlage mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 anmelden wollen, können Sie dies gerne über dieses Formular.

 

Der Bau bzw. die Installation sowie die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Suchen Sie sich einen Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens, dieser berät Sie über Ihr Anliegen. Bitten Sie Ihren Elektrofachbetrieb, die geplante Steuerbare Verbrauchseinrichtung über unser Installateurportal anzumelden.
Bitte informieren Sie sich in diesem Zuge auch über die Art der Steuerung Ihrer Anlage sowie über die Wahl des passenden Netzentgeltmoduls. Dies hat Auswirkungen auf die Planung Ihrer Anlage und die Beantragung von Zählern durch den Installateur.
Die Anmeldung enthält alle notwendigen Informationen die wir benötigen, um Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen.
 

Die vom Installateur eingereichten Unterlagen werden von uns geprüft. Sollte durch eine Erhöhung der benötigten Leistung eine Änderung des Hausanschlusses nötig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Unter Umständen kann eine bauliche Anpassung des Hausanschlusses durch ein intelligentes Lastmanagement verhindert werden.
Zeitgleich erhalten Sie von uns per E-Mail unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur netzorientierten Steuerung, in welchen u.a. die Voraussetzung einer tatsächlichen Steuerung der Anlage durch uns sowie Rechte und Pflichten Ihrerseits festgehalten sind. Die Zustimmung zu diesen AGB ist notwendig für den Betrieb Ihrer Anlage sowie die Reduzierung der Netzentgelte. In dieser E-Mail können Sie auch ein Modul für die Reduzierung der Netzentgelte wählen.
Informationen zu den Netzentgelten finden Sie hier.

Nun kann mit dem Bau und dem Anschluss der Anlage durch einen Fachbetrieb begonnen werden. Dabei sind alle technischen Anschlussbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben, insbesondere die Vorgaben zu Steuerbarkeit der Anlage, zu beachten.

Sollte die steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht auf einen bereits vorhandenen Zähler installiert werden, so kommt Ihr Elektrofachbetrieb nach Fertigstellung der Installation auf uns zu und beauftragt uns die Anlage und den neuen Zähler in Betrieb zu nehmen. Hierzu reicht der Fachbetrieb bei uns den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag über das Installateurportal ein.
Der Elektrofachbetrieb setzt sich mit uns zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählersetzung und Abnahme in Verbindung.

Wurde ein neuer Zähler installiert oder Änderungen am Hausanschluss durchgeführt, werden im Anschluss die dafür anfallenden Kosten an Sie abgerechnet. Informationen zu den Kosten der Inbetriebnahme finden Sie hier.
Für Änderungen am Hausanschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Sollte dies nicht der Fall sein, fallen für Sie für die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung keine Kosten an. .

Sie können im Anschluss an die Inbetriebnahme Ihrer Anlage das gewählte Modul für die Netzentgeltreduzierung ändern.
Das passende Formular finden Sie hier.