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Hausbesitzer und Installateure

 

Die Stadtwerke Rosenheim bieten Privat- und Geschäftskunden sowie den Elektroinstallationsunternehmen umfangreiche Informations- und Beratungsleistungen zu den Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bzw. zu Ladeinfrastrukturlösungen für das Flottenmanagement und für größere Immobilienobjekte an. Es gibt viele Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne aufzeigen.

Wir sind als Partnerunternehmen der Smartlab Innovationsgesellschaft mbH in einem überregionalen Ladeinfrastrukturnetzwerk (https://ladenetz.de/) eingebunden. Dadurch geben wir unseren Kunden die Möglichkeit bei unseren Roaming-Partnern zu tanken und den Verbrauch über die Stadtwerke Rosenheim abzurechnen.

Als innovatives Unternehmen und als Fachexperte im Bereich der Stromversorgung haben wir einschlägiges Fachwissen und bieten Ihnen ein entsprechend auf Sie zugeschnittenes Ladeinfrastrukturkonzept an.

Was bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb einer Ladeinfrastruktur zu beachten ist und welche Normen und Vorschriften hierbei von Bedeutung sind erfahren Sie hier https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/mobility/technischer-leitfaden-ladeinfrastruktur-elektromobilitaet.

Kontaktdaten:
Energiedienstleistung 
E-Mail: energiedienstleistungen@swro.de
Telefon: 08031 365 - 2350

 

Steht die Heiztechnik im Unternehmen oder Privathaushalt zeitweilig nicht zur Verfügung, stellen die Stadtwerke Überbrückungswärme bereit: Sie vermieten mobile Öl-, Gas- oder Strombetriebene Heizzentralen mit Leistungen von 30 bis 2.000 kW. Von der Lieferung und Installation der Anlage bis zur Abholung ist alles im Leistungspaket enthalten. Sogar auf den 24/7-Support und den Bereitschaftsdienst können die Kunden in Rosenheim und dem Umkreis zugreifen.

Bei Fernwärmeheizungsanlagen können die Kunden ebenfalls auf den Service der Stadtwerke setzen: vom einfachen Wassernachfüllen und der Einstellung der Reglerparameter bis zur Reinigung der Wärmetauscher und der Reparatur der Anlage. Mit einer guten Vorsorge lassen sich Störungen vermeiden. Ist die Anlage optimal geregelt ist, verringert sich auch der Verbrauch.

Weitere Informationen zu Ihrer Fernwärmeheizung finden Sie hier oder unter www.swro.de.

Wer eine Gasheizungsanlage nutzt, lässt diese sicher regelmäßig warten. Die Gasleitungswege sind in der Regel nicht Bestandteil der Überprüfungen. Eine solche Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden – das Fachpersonal der Stadtwerke übernimmt die Aufgabe gerne. Die Verantwortung für Gasleitungen im Haus liegt beim Eigentümer. Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften stehen hier in besonderer Pflicht.