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gemäß §12 Abs. 2 b EnWG 

Dienstag, 05.06.2026

Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, einmal jährlich einen Steuerbarkeitscheck durchzuführen. Die diesjährigen Tests werden im Juli / August durchgeführt. Dabei überprüfen wir, ob die Steuerbarkeit von Anlagen gegeben ist. 

Ziel ist es, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Speicher ein. 

Weitere Infos finden Sie unter Steuerbarkeitscheck.