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FAQ - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

 

1. Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen? 

Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, dazu gehören:

  • Wärmepumpen
  • Ladeeinrichtungen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Voraussetzung zur Inanspruchnahme der verschiedenen Module zur Netzentgeltreduzierung ist eine Gesamtleistung von über 4,2 kW und die Inbetriebnahme der Anlage ab dem 01.01.2024.

 

2. Muss ich an der Steuerung nach § 14a teilnehmen und ein Modul auswählen?

Sofern Sie eine der oben genannten Anlage betreiben, Ja. Ausnahmen bilden hierbei Anlagen kleiner 4,2 kW, öffentliche Ladeeinrichtungen, Anlagen in kritischer Infrastruktur, Anlagen für gewerbliche Zwecke (z. B. Kühlhäuser) und Anlagen, die direkt in der Mittel- oder Hochspannungsebene angeschlossen sind.

Mit der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Netzanschlussportal stimmen Sie unseren AGB zu (ohne Zustimmung oder bei Widerruf ist der Betrieb der steuerbaren Verbrauchseinrichtung untersagt). Ebenfalls wählen Sie das für sich passende Modul aus. Mehr zu den verschiedenen Modulen erfahren Sie unter Punkt 5

 

3. Was gilt für Bestandsanlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden und welche Möglichkeiten habe ich? 

Eine genaue Übersicht hierzu verschafft Ihnen die folgende Tabelle:

Art der Bestandsanlage (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024)ÜbergangsregelungVorzeitiger Wechsel zur netzorientierten Steuerung
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inanspruchnahme reduzierter Netzentgelte nach § 14a EnWG alte FassungBestandsschutz bis 31.12.2028, danach verpflichtende Überführung in das Modul 1 nach § 14a EnWG neue FassungWechsel auf Kundenwunsch jederzeit möglich (unumkehrbar)
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen ohne Inanspruchnahme reduzierter Netzentgelte nach § 14a EnWG alte FassungBestandsschutzWechsel auf Kundenwunsch jederzeit möglich (unumkehrbar)
Nachtspeicherheizungen mit Inanspruchnahme prozentualen Netzentgeltreduzierung aus dem Jahr 2023 nach § 14a EnWG alte FassungBestandsschutzKein Wechsel möglich

 

4. Was bedeutet eine Steuerung für meine steuerbare Verbrauchseinrichtung

Eine nach § 14a steuerbare Verbrauchseinrichtung darf von uns als Netzbetreiber im Falle einer Netzüberlastung "gedimmt" werden. 

Ihre Anlage wird im Falle eines Netzengpasses bei einer Steuerung nicht komplett vom Netz genommen, sondern eben nur "gedimmt". Eine grundlegende Stromversorgung und der damit verbundene weitere Betrieb der Anlage ist daher garantiert. 

Ihr Haushaltsstrom bleibt von den Maßnahmen unberührt, weshalb diese meist nur geringe oder kaum spürbare Auswirkungen haben. 

 

5. Welches Modul ist das Richtige für mich?

Ob Modul 1, 2 oder 3 für Sie das richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine grobe Übersicht verschafft Ihnen die folgende Tabelle: 

Modul 1Modul 2Modul 3

Entgeltreduzierung:

Pauschale 

Netzentgeltreduzierung

Entgeltreduzierung:

Prozentuale 

Netzentgeltreduzierung

Entgeltreduzierung:

Zeitvariable Netzentgelte in drei 

Tarifstufen (als Ergänzung zu Modul 1)

Voraussetzung:

Keine

Voraussetzung:

Separater 

Stromzähler

Voraussetzung:

Intelligentes Messsystem 

(smart Meter) 

Lohnt sich oft für:

Alle Anlagen

Lohnt sich oft für:

Anlagen mit hohem 

Verbrauch

Lohnt sich oft für:

Anlagen, die den Stromverbrauch in 

bestimmte Zeiträume verschieben können

Mit welchen finanziellen Auswirkungen Sie rechnen können, ist in unserem Preisblatt Netzentgelte Strom unter Punkt 4 https://www.swro-netze.de/strom/netzentgelte für das jeweils gültige Abrechnungsjahr veröffentlicht. 

 

6. Ist später ein Wechsel zwischen den Modulen möglich bzw. wo ändere ich mein ausgewähltes Modul?

Natürlich können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Modulen wechseln. Beachten Sie hierbei, dass sich dadurch ggf. andere Voraussetzungen ergeben. Wird beispielsweise ein weiterer Zähler oder ein intelligentes Messsystem benötigt, muss Ihr Zählerschrank von einem Installateur entsprechend vorbereitet und der Einbau des zusätzlichen Zählers beauftragt werden. Die Änderung des Moduls geben Sie im Netzanschlussportal ein. Legen Sie hierzu einen neuen Vorgang an und wählen die Art "Anlagen- und Anschlussveränderung" aus. 

 

7. Wie wird § 14a EnWG technisch umgesetzt?

Die Steuerung der Anlagen erfolgt mittels eines intelligenten Messsystems (iMS) in Verbindung mit einer Steuerbox. Zum Anschluss der Steuerbox ist in unseren Hinweisen zur TAB ein Klemmblock oder eine Netzwerkschnittstelle in Ihrem Zählerschrank vorgeschrieben (https://www.swro-netze.de/hausanschluss/technische_anschlussbedingungen Hinweise der SWRO zu TAB). 

Von dort geht das Steuersignal entweder direkt oder über Ihr Energiemanagementsystem (EMS) an die steuerbare Verbrauchseinrichtung. 

 

8. Von wem erhalte ich mein reduziertes Netzentgelt?

Die reduzierten Netzentgelte geben wir als Netzbetreiber an Ihren Stromlieferanten weiter. Sollte auf Ihrer Jahresabrechnung keine Netzentgeltreduzierung ersichtlich sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten. 

 

9. Mein Stromspeicher lädt nur mit Strom aus meiner PV-Anlage, handelt es sich trotzdem um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Nach Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) handelt es sich bei Stromspeichern, selbst wenn diese keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen können, um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Es handelt sich meist nur um eine softwareseitige Konfiguration, die verhindert, dass Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. 

Sollte es also zu einem späteren Zeitpunkt wirtschaftlich für Sie interessant sein, den Stromspeicher auch aus dem öffentlichen Netz zu laden, ist die Möglichkeit zur Steuerung der Anlage unerlässlich. 

 

10. Wie melde ich meine Anlage an?

Öffnen Sie unser Netzanschlussportal unter https://netzanschluss.digital/#/swro/register und tragen Sie alle geforderten Daten ein. Gerne können Sie die Anmeldung auch durch Ihnen Installateur durchführen lassen.  

 

11. Ich betreibe eine Wärmepumpe und eine Ladestation, welche Art der Anlage wähle ich aus?

Grundsätzlich ist jede Anlage separat anzumelden. Das liegt daran, dass die verschiedenen Anlagen je nach Modul anders zu behandeln sind. Haben Sie beispielsweise für Ihre Wärmepumpe einen separaten Zähler und das Modul 2 gewählt, kann Ihre Wallbox ohne separaten Zähler dieses Modul nicht in Anspruch nehmen. 

Gleiches gilt, wenn zunächst keine separaten Zähler vorhanden sind, Sie sich aber später für den Einbau eines weiteren Zählers entscheiden, um mit Ihrer Wärmepumpe das Modul 2 in Anspruch zu nehmen. Die Wärmepumpe wechselt damit in das Modul 2, während z. B. Ihre Klimaanlage in Modul 1 bleibt. 

Bitte reichen Sie daher jede Anlage separat bei uns ein. 

 

12. Wie ist der genaue Ablauf von der Anmeldung bis zur Abrechnung des gewählten Moduls?

Die genauen Arbeitsschritte von der Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bis hin zur ersten Abrechnung des Moduls können Sie unter https://www.swro-netze.de/steuerbare-ve/arbeitsschritte einsehen. 

 

13. Wie finde ich die Leistung meiner Anlage heraus?

In der Regel finden Sie die Leistung auf dem Typenschild, im technischen Datenblatt, über die Bezeichnung der Anlage auf der Rechnung, über eine Internetsuche oder durch eine Rückfrage bei Ihrem Elektriker. 

Bitte beachten Sie bei Ihrem Stromspeicher, dass es sich um die Leistung in kW handelt, nicht um die nutzbare Speicherkapazität (kWh). 

 

14. Wo finde ich weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Weitere Informationen zum Thema steuerbare Verbrauchseinrichtungen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Bundesnetzagentur - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen