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Energy Sharing

Energy Sharing ermöglicht seit 01.06.2026 die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Der regional erzeugte Strom wird über das öffentliche Netz an teilnehmende Haushalte und Unternehmen verteilt. Reicht die erzeugte Strommenge nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf automatisch durch den frei wählbaren Stromlieferanten ("Reststromlieferant") gedeckt.

Die rechtliche Grundlage bildet § 42c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Dieser regelt die gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien.

Der VBEW (Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft) hat eine Kurzinformation zum Thema "Energy Sharing" erstellt. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Konstrukt, den rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Teilnahme (siehe Dokument unten).

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur unter:

Anhang Größe
VBEW-Kurzinformation Energy Sharing 275.1 KB