Neuanschluss E-Mobilität

Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte zur Anmeldung Ihrer E-Mobilitätsanlage dar.

 

1. Anmeldung

Suchen Sie sich einen Elektrofachbetrieb ihres Vertrauens, mit dem Sie über Ihr Anliegen beraten können. Dazu sollten Sie sich bereits folgende Fragen gestellt haben: Wie viel Strom benötigt mein E-Fahrzeug? Wie schnell soll geladen werden? Wie viele E-Fahrzeuge möchte ich in Zukunft besitzen? Zur erstmaligen Anmeldung Ihrer geplanten Ladeeinrichtung bitten wir Sie die Anmeldung inkl. aller Anlagen bei uns schriftlich oder per E-Mail an swro-netze@swro.de einzureichen. Diese enthält alle notwendigen Informationen, die es uns ermöglichen Ihr Netzanschlussbegehren aus technischer Sicht zu prüfen.
Ihr Elektrofachbetrieb kann Sie auf aktuelle Fördermöglichkeiten für den Kauf und Anschluss einer Ladestation hinweisen.

2. Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen bilden die Grundlage für die s.g. Netzverträglichkeitsprüfung.  Hierbei prüfen wir die notwendige Kapazität des Netzes und ihres Hausanschlusses, um weiterhin eine für alle sichere und uneingeschränkte Versorgung zu gewährleisten. Bis 12kVA Leistung der Ladeinfrastruktur, je Hausanschlusspunkt, ist nur eine Anmeldung erforderlich.

3. Planung und Herstellung des Hausanschlusses

Sollte in der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt werden, dass der Ausbau oder Neubau eines Hausanschlusses für Ihre Ladeeinrichtung nötig ist, bekommen sie von uns ein Angebot für Errichtung oder Änderung ihres Hausanschlusses. Durch die Erhöhung der Leistung kann zusätzlich auch ein Baukostenzuschuss fällig werden. Gegebenenfalls kann durch ein intelligentes Lastmanagement die Ladeinfrastruktur ohne zusätzliche Baumaßnahmen realisiert werden.

4. Zusage zum Bau der Ladeinfrastruktur

Die Zusage zum Bau der Ladeinfrastruktur ist die Bestätigung des Netzbetreibers, dass der Anschluss einer Lademöglichkeit an das Stromnetz möglich ist.
An diese Zusage binden wir uns für drei Monate.
Sofern bei der Netzverträglichkeitsprüfung festgestellt wird, dass keine technischen Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie die Zusage. Ist der Umbau oder die Herstellung eines Netzanschlusses oder eine Erweiterung des Netzes notwendig erhalten Sie die Zusage nach Fertigstellung der Maßnahme.

5. Netzanschlussvertrag unterzeichnen

Aufgrund der zusätzlichen elektrischen Verbraucher wird ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Kunden und der SWRO Netze GmbH erstellt. Durch die Leistungserhöhung ist auch ein bestehender Netzanschlussvertrag gegebenenfalls anzupassen. Im Netzanschlussvertrag wird die Netzanschlusskapazität, die Wartungs- und Eigentumsgrenze und die Netzebene zwischen Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber vertraglich festgeschrieben. 

6. Bau der Anlage durch einen Installateur

Mit Vorliegen der Freigabe kann der Bau der Anlage durch einen Fachbetrieb beginnen. Dabei sind alle technischen Anschlussbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten.

7. Antrag zur Inbetriebsetzung

Sollte die Ladeinfrastruktur auf einen bereits vorhandenen Zähler installiert werden, so muss Ihr Elektrofachbetrieb uns die Zählernummer mitteilen. Andernfalls kommt Ihr Elektrofachbetrieb nach Fertigstellung der Installation auf uns zu und beauftragt uns die Anlage in Betrieb zu nehmen. Hierzu reicht der Fachbetrieb bei uns den entsprechenden Inbetriebsetzungsauftrag ein.
Wir setzen uns dann mit Ihnen und dem Elektrofachbetrieb zwecks einer Terminvereinbarung zur Zählersetzung und Abnahme in Verbindung. Bei diesem Termin prüfen wir, ob alle technischen Vorgaben erfüllt wurden und dokumentieren dies in einem Inbetriebsetzungsprotokoll.

8. Abrechnung

Nach Rücklauf aller unterzeichneten Unterlagen senden wir Ihnen eine Bestätigung zur Überprüfung der Richtigkeit aller erfassten Daten und die abschließende Rechnung zu.