Anhand der von Ihnen eingereichten Anmeldung im Marktdatenstammregister wird die Messeinrichtung (Zähler) geprüft, ob ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist. Ist kein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut kommen wir zur Terminvereinbarung zum Zählerwechsel auf Sie zu (nächster Schritt). Falls bereits ein Zwei-Richtungs-Zähler verbaut ist, müssen Sie nichts mehr weiter unternehmen.